Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln: Nächtlicher Einsatz von Mährobotern in Leipzig untersagt

Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt am 19.04.2025
Zum Schutz heimischer Wildtiere – insbesondere des Igels – hat die Stadt Leipzig am 19. April 2025 eine neue Allgemeinverfügung erlassen: Der Einsatz von Mährobotern in den Nachtstunden ist ab sofort stadtweit untersagt. Diese Maßnahme soll die stark gefährdeten Igelpopulationen schützen, die in den Dämmerungs- und Nachtstunden aktiv nach Nahrung suchen und sich in ungemähten Gartenbereichen oder unter Hecken aufhalten.
Hintergrund der Entscheidung sind zahlreiche Vorfälle in den letzten Jahren, bei denen Igel durch automatisch arbeitende Mähroboter schwer verletzt oder getötet wurden. Da die Tiere sich bei Gefahr nicht instinktiv in Sicherheit bringen, sondern zusammenrollen, erkennen die Maschinen sie nicht als Hindernis.
Die Regelung im Überblick:
Verboten ist der Einsatz von Mährobotern der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer
halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden TagesDas Verbot gilt für private Gärten ebenso wie für gewerblich oder öffentlich genutzte Flächen.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Stadt Leipzig appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an das Verbot zu halten und auf igelfreundliche Gartengestaltung zu achten – etwa durch das Belassen von Laubhaufen, Verzicht auf Pestizide und das Freihalten kleiner Durchgänge zwischen Gärten.
Die Allgemeinverfügung wurde im Leipziger Amtsblatt vom 19.04.2025 veröffentlicht und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Eine Übersicht über die Regelungen sowie weiterführende Informationen zum Igelschutz sind auf der Website der Stadt Leipzig abrufbar.
Kontakt für Rückfragen:
Amt für Umweltschutz Leipzig – Abteilung Naturschutz
umweltschutz@leipzig.de | Tel.: 0341 – 123-4567
