KGV Theklaer Höhe e.V.
Verfasst am 05.11.2024 um 04:55 Uhr

Grundsteuer 2025 – Bitte Daueraufträge für Grundsteuerzahlungen prüfen und ggf. löschen



Liebe Gartenfreunde,


wie im Leipziger Amtsblatt vom 26. Oktober 2024 (Seite 2) bekannt gegeben, treten mit der Grundsteuerreform 2025 wichtige Änderungen in Kraft, die auch einige Parzellen in unserer Gartenanlage betreffen. Ab dem 31. Dezember 2024 verlieren alle bisherigen Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Sie erhalten Anfang 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid, auf dessen Grundlage Sie die Steuer für das kommende Jahr zahlen sollen.


Wichtiger Hinweis für betroffene Pächter mit Daueraufträgen


Falls Sie bisher einen Dauerauftrag für die Grundsteuer eingerichtet haben, ist es entscheidend, diesen rechtzeitig vor Jahresende zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen. Da die bisherigen Bescheide ab 2025 nicht mehr gültig sind, kann eine Zahlung auf Grundlage der alten Beträge zu Missverständnissen und potenziellen Rückforderungen führen. Daher lautet die Vorgabe der Stadt Leipzig: Bitte zahlen Sie erst dann, wenn Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben!


Warum ist das Löschen des Dauerauftrags notwendig?


Durch die Grundsteuerreform ändern sich die Berechnungsgrundlagen, und es könnte zu Anpassungen der Steuerbeträge kommen. Wenn Sie den Dauerauftrag nicht anpassen oder löschen, könnte eine veraltete Zahlung erfolgen, die möglicherweise nicht der neuen Bescheidhöhe entspricht. Dies führt zu zusätzlichem Aufwand und vermeidbaren Klärungen.


So gehen Sie vor:


1. Überprüfen Sie Ihren Dauerauftrag zur Grundsteuer in Ihrem Online-Banking oder wenden Sie sich an Ihre Bank.

2. Löschen Sie den Dauerauftrag zum Jahresende 2024, um irrtümliche Zahlungen im neuen Jahr zu vermeiden.

3. Warten Sie, bis Ihnen der neue Grundsteuerbescheid für 2025 vorliegt, und richten Sie dann ggf. einen neuen Dauerauftrag mit den aktualisierten Daten ein.


Bei Fragen zur Umstellung oder zu den Änderungen durch die Grundsteuerreform stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße


Euer Vereinsvorstand


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