Liebe Gartenfreunde,
die Stadt Leipzig hat eine bedeutende Änderung bei der Grundsteuer B vorgenommen: Der Hebesatz wurde von bisher 650 v.H. auf 450 v.H. gesenkt. Diese Anpassung kann für viele Grundstückseigentümer eine spürbare Entlastung bedeuten. (vgl. dazu Leipziger Amtsblatt vom 14.12.2024)
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie bisher zur Zahlung der Grundsteuer B verpflichtet waren, beachten Sie bitte Folgendes:
- Leisten Sie derzeit keine Zahlungen an die Stadt Leipzig.
- Warten Sie auf den neuen Grundsteuerbescheid, der Ihnen die genaue Höhe Ihrer künftigen Zahlungsverpflichtung mitteilen wird.
Aktuell liegen uns noch keine weiteren Informationen oder neue Steuerbescheide vor. Sobald wir mehr Details erhalten, informieren wir Sie umgehend.
Mit dieser Maßnahme reagiert die Stadt Leipzig auf die Reform der Grundsteuer und die damit verbundenen Neuberechnungen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Euer Vereinsvorstand