KGV Theklaer Höhe e.V.
Verfasst am 26.05.2023 um 19:31 Uhr

Informationen zur vorauss. Strompreisentwicklung 

Liebe Gartenfreunde, 


wir freuen uns, nach vielen Gesprächen mit den Stadtwerken und dem Wälzen der Verordnung zur Energiepreisbremse (StromPBG), Euch mitteilen zu können, dass wir als Verein als Firma eingestuft werden. 


Somit greift in diesem Jahr anhand des Entlastungskonzeptes die Energiepreisbremse auch für uns.


Was bedeutet das?


Wir zahlen für 70 % des für unsere Entnahmestelle den prognostizierten Jahresverbrauchs (Entlastungskontingent für 2023) gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromPBG einen festen Nettoarbeitspreis von 13 ct/kWh. Die Differenz zum vertraglich vereinbarten Nettoarbeitspreis wird aus Mitteln des Bundes als Entlastungsbetrag finanziert. Für unseren Stromverbrauch, über das Entlastungskontingent hinaus, zahlen wir den vertraglich vereinbarten Nettoarbeitspreis i. H. v. ca. 0,31541 Cent. Hinzu kommt hier noch der monatliche Nettogrundpreis i. H. v.  ca. 18 Euro. Diese Kosten sind alle noch mit 19 % Umsatzsteuer zu berechnen. 


Unser prognostizierter Jahresverbrauch seitens der Stadtwerke liegt derzeit bei ca. 67.370 kWh. Im Jahr 2023 zahlen wir somit für 47.159 kWh (Entlastungskontingent für 2023) statt 31,541 ct/kWh netto lediglich 13 ct/kWh netto.


Was bedeutet das für mich als Pächter?


Selbstverständlich geben wir diese Entlastung mit der Jahresabrechnung 2024 an unsere Pächter weiter. Im konkreten Fall bedeutet das nach unseren derzeitigen Berechnungen, ohne Gewähr, einen Bruttoarbeitspreis pro kWh (inkl. Grundpreis und Umsatzsteuer) i. H. v. ca. 0,22 bis 0,26 Cent Brutto pro kWh für unsere Pächter für die Jahresabrechnung 2024.  Dies gilt nach jetzigen Stand (26.05.2023) wir wissen derzeit nicht, was ggf. noch angepasst wird.


Denn es gilt weiterhin der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.03.2010, dass der Gesamtverbrauch der Anlage durch die Gesamtkosten der Stromrechnung geteilt werden. Sowie der Beschluss der MV vom 07.02.2015, dass die Kosten für den gemeinsamen Verbrauch (Vereinshaus, Pumpenhäuser, Schredderplatz, Werkstatt, etc.) gleichmäßig auf alle Parzellen verteilt wird. Ferner gilt der Nettoarbeitspreis von 0,13 Cent/kWh erst ab einem Verbrauch von 30.000 kWh, das hat keiner unserer Pächter allein. 


Wir bitten dennoch alle Pächter weiterhin zwingend Strom einzusparen. Selbst 67.370 kWh bedeuten eigentlich den Stromverbrauch von 33 Wohnungen pro Jahr bei einem Durchschnittsverbrauch von 2.000 kWh. 


Was kann man mit 1 kWh Strom machen?


  • etwa 133 Schreiben Toastbrot in einem Toaster rösten
  • etwa 1 Stunde lang die Haare föhnen
  • etwa 2500 mal den Bart mit einem elektronischen Rasierer stutzen
  • etwa 50 Stunden lang aktiv an einem Laptop arbeiten
  • 70 Tassen Kaffee kochen
  • 100 Stunden Radio hören
  • ein Abendessen für 4 Personen kochen
  • etwa 7 Stunden den Fernseher laufen lassen
  • 91 Stunden lesen unter einer Energiesparlampe


Was kann man mit 67.370 kWh Strom machen?


  • etwa 8.960.210 Schreiben Toastbrot in einem Toaster rösten
  • etwa 67.370 Stunden lang die Haare föhnen (ca. 8 Jahre)
  • etwa 168.425.000 mal den Bart mit einem elektronischen Rasierer stutzen
  • etwa 3.368.500 Stunden lang aktiv an einem Laptop arbeiten (ca. 384 Jahre)
  • 4.715.900 Tassen Kaffee kochen
  • 6.737.000 Stunden Radio hören (ca. 770 Jahre)
  • ein Abendessen für 269.480 Personen kochen
  • etwa 471.590 Stunden den Fernseher laufen lassen (ca. 54 Jahre)
  • 6.130.670 Stunden lesen unter einer Energiesparlampe (ca. 699 Jahre)


Wer Fragen dazu hat, kann sich gern an uns wenden. 


Euer Vorstand

MSP