KGV Theklaer Höhe e.V.
Verfasst am 03.04.2025 um 05:15 Uhr

Konzept für die Nutzung der Schredder- und Kompostgärten in der Kleingartenanlage


Liebe Gartenfreunde,


um die Nutzung der Schredder- und Kompostgärten in unserer Anlage zu verbessern und an die Vorgaben der neuen KGO des Stadtverbandes anzupassen, möchten wir die Regelungen wie folgt aktualisieren:


Bisherige Nutzung der Schredder- und Kompostgärten
Bisher war die Ablage von Abfällen ausschließlich auf Abschnitten von Außenhecken oder angrenzenden C-Flächen beschränkt. 


Zusätzliche Abfallarten und Bedingungen

Nach der Kleingartenordnung (KGO) ist entsprechendes Pflanzenmaterial auf der eigenen Parzelle zu kompostieren. Es kann jedoch vorkommen, dass zeitweise mehr organisches Material anfällt, als der eigene Kompost bewältigen kann. Jede Parzelle ist verpflichtet, eine eigene Kompostlösung zu nutzen – sei es ein klassischer Komposthaufen, ein Thermokomposter oder eine andere geeignete Methode. Dies wird auch im Rahmen der Gartenbegehungen überprüft und bei Bedarf werden Hinweise zur Verbesserung der Kompostierung gegeben.

Neben der Pflicht zur Kompostierung auf der eigenen Parzelle gibt es ab 2025 in den Monaten Oktober und November die Möglichkeit, reines Laub aus den Parzellen auf den zentralen Sammelplätzen abzugeben. Hierfür werden zwei bis drei Termine bekannt gegeben. Wichtig ist, dass das abgegebene Laub frei von Grasmahd, Zweigen oder anderen Fremdstoffen ist, damit eine ordnungsgemäße Kompostierung und Weiterverwertung gewährleistet werden kann.


Das Anhäufen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle an den Wegen oder auf Gemeinschaftsflächen ist nicht gestattet. Bei Unsicherheiten, wie bestimmte Gartenabfälle entsorgt werden sollen, kann sich jedes Mitglied an den Vorstand wenden, um geeignete Lösungen zu finden. Ziel ist es, eine nachhaltige und umweltfreundliche Entsorgung im Einklang mit der kleingärtnerischen Nutzung sicherzustellen.

Dadurch wird ferner verhindert, dass es aufwändig im Frühjahr im Container entsorgt werden muss, was nicht nur Ressourcen verschwendet, sondern auch unnötige Arbeit verursacht.


Baumschnitt (Obstgehölze)
Es wird auch die Möglichkeit geschaffen, Baumschnitt von Obstgehölzen auf den zentralen Plätzen abzulegen. Voraussetzung für die Ablage ist die Mithilfe beim Schreddern der Äste, damit diese für die Kompostierung entsprechend vorbereitet werden können.


Nicht zulässige Abfälle
Einige Grünschnittabfälle dürfen weiterhin nicht abgelegt werden, da sie die Kompostierung negativ beeinflussen könnten. Dazu gehören:
  • Abschnitte mit Dornen von den Außenhecken (Feuerdorn, Berberitze, wilde Brombeeren, etc.)
  • Kirschlorbeer, Rosen, Koniferenabschnitte 
  • Rasenmahd aus den Parzellen
  • Erde und Unkraut


Diese Abfälle sind nach wie vor selbst zu entsorgen. Abschnitte mit Dornen von den Außenhecken dann über Container bei den zentralen Arbeitseinsätzen.  


Ziel und Nutzung der Kompostgärten
Durch diese Änderungen möchten wir die Erde in den zentralen Kompostgärten durchmischen und eine qualitativ hochwertige Erde schaffen, die allen Pächtern zugutekommt. Jeder Pächter hat die Möglichkeit, sich diese Erde nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Schredder- und Kompostgartenverantwortlichen für die eigene Parzelle zu holen.


Nochmalige Hinweise:

  • Rasenmahd aus den Parzellen darf weiterhin nicht abgelegt werden, um die Qualität des Komposts zu erhalten.
  • Mithilfe beim Schreddern von Baumschnitt ist erforderlich, um die Ablage auf den zentralen Plätzen zu ermöglichen.
  • Auch die Mithilfe beim Sieben von Erde mit dem elektrischen Rollsieb ist erforderlich.
  • Es ist nicht gestattet, die Gartenabfälle eigenständig über die Hecke oder den Zaun zu werfen. Für einen Abgabewunsch wendet euch bitte an die Schredder- und Kompostgartenverantwortlichen, Kontaktdaten sind in den Schaukästen zu finden. 


Wir hoffen, dass diese neuen Regelungen die Nutzung der Schredder- und Kompostgärten für alle Pächter einfacher und effektiver gestalten. Bei Fragen steht der Vorstand selbstverständlich zur Verfügung.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Euer Vereinsvorstand


Dokumente: