Liebe Gartenfreunde,
aufgrund der anhaltenden Trockenheit, auch wenn es vielleicht im Moment nicht so ausschaut, und des Schutzes von Kleinstlebewesen im Gartenbereich hat der Vorstand in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen, dass das Abbrennen von Unkraut mittels Gasbrenner ab sofort in der Zeit von April bis September verboten ist.
Die zunehmende Trockenheit stellt ein erhebliches Risiko für Brände dar, die sich schnell auf die umliegenden Gärten ausbreiten könnten. Durch das Verbot des Einsatzes von Gasbrennern möchten wir dazu beitragen, das Brandrisiko deutlich zu reduzieren und die Sicherheit aller Mitglieder und ihrer Gärten zu gewährleisten.
Zusätzlich dient das Verbot dem Schutz der Kleinstlebewesen, die in den Gärten eine wichtige Rolle für das ökologische Gleichgewicht spielen. Das Abbrennen von Unkraut kann diese Lebewesen und ihre Lebensräume nachhaltig beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, verantwortungsbewusst mit unserem Vereinsgelände umzugehen und die natürliche Fauna und Flora zu schützen.
Wir bitten alle Mitglieder des Kleingartenvereins, dieses Verbot ernst zu nehmen und während der genannten Monate alternative Methoden zur Unkrautbekämpfung zu nutzen, die keine offene Flamme beinhalten. Hierzu stehen Ihnen verschiedene umweltfreundliche Alternativen zur Verfügung, wie zum Beispiel mechanische Entfernung oder das Mulchen.
Das Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist von allen Gartenfreunden einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zu disziplinarischen Maßnahmen gemäß der Satzung des Kleingartenvereins führen.
Wir appellieren an unsere Pächter und das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Mitglieds, diese Maßnahme zum Wohle aller umzusetzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit gärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand